Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB besteht nicht. Unternehmer im Sinne dieser Vorschrift sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Die von uns angebotenen Leistungen, insbesondere der steueroptimierte Geschäftsführervertrag, sind ihrem Inhalt, ihrer Zweckbestimmung und der konkreten Ansprache nach eindeutig auf unternehmerische Nutzung ausgerichtet. Sie setzen organschaftliche Verantwortung innerhalb einer Kapitalgesellschaft voraus und betreffen ausschließlich steuerlich relevante Vertragsgestaltungen auf Geschäftsführerebene. Unsere gesamte Kommunikation, Produktbezeichnung sowie die dargestellten Anwendungsbeispiele sind ausschließlich auf Geschäftsführer als Organ einer juristischen Person und damit Unternehmer gerichtet.
Sollte eine natürliche Person eine Bestellung tätigen, obwohl sich das Angebot eindeutig ausschließlich an Unternehmer richtet, gilt sie im Hinblick auf dieses konkrete Geschäft als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Die Inanspruchnahme eines Angebots, das objektiv auf unternehmerische Zwecke ausgelegt ist, begründet einen entsprechenden Nutzungszweck, auch wenn im Einzelfall keine ausdrückliche Angabe einer Firma oder Organisation erfolgt. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht in solchen Fällen ebenfalls nicht.
Soweit auf unserer Website aus Gründen der freiwilligen Transparenz allgemeine Informationen zum Widerrufsrecht verlinkt oder dargestellt werden, begründet dies keine Rechte des Kunden und stellt insbesondere kein vertragliches Widerrufsrecht dar, sofern der Kunde Unternehmer ist oder gemäß vorstehendem Absatz als solcher anzusehen ist.
Aufgrund der Tatsache, dass sich unser Angebot ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB richtet und Unternehmern nach § 355 BGB gesetzlich kein Widerrufsrecht zusteht, ist es nicht erforderlich, dass der Kunde vor Vertragsschluss ausdrücklich auf das Nichtbestehen des Widerrufsrechts hingewiesen wird oder diesem durch gesonderte Erklärung zustimmt. Eine sogenannte Widerrufsverzichtserklärung ist entbehrlich, da ein Verzicht auf ein nicht bestehendes Recht weder rechtlich vorgesehen noch erforderlich ist. Unternehmer haben nach geltendem Recht keinen Anspruch auf Information über ein nicht existentes Widerrufsrecht.